Firma: CONBAM
Inhaber: Dipl.-Ing. Christoph Tönges
Anschrift: An der Vogelstange 40
52511 Geilenkirchen
Deutschland
Domain: www.conbam.de
USt.-IdNr.: DE235432907
Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1. Allgemeines
(1) Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für sämtliche Geschäftsbeziehungen der Firma CONBAM®, Dipl.-Ing. Christoph Tönges, nachfolgend CONBAM genannt, mit den Kunden (Verbrauchern und Unternehmern). Entgegenstehende bzw. abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt und sind auch ohne ausdrückliche Ablehnung von CONBAM unwirksam.
(2) Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
§ 2. Vertragsabschluß
(1) Sämtliche Angebote von CONBAM sind - auch bezüglich der Preisangaben - freibleibend und unverbindlich. An speziell ausgearbeitete Angebote hält sich CONBAM dreißig Kalendertage gebunden; Zwischenverkauf vorbehalten.
(2) Der Kunde hat seine Bestellung in schriftlicher Form zu tätigen. Dieses kann postalisch oder per Telefax erfolgen.
(3) Der Kunde ist vier Wochen an seinen Auftrag gebunden. Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch CONBAM. Mit Zugang der Auftragsbestätigung wird der Kaufvertrag wirksam.
(4) Der Kunde kann von seiner Bestellung innerhalb einer Frist von vierzehn Tagen ab Bestelldatum durch schriftliche Erklärung zurücktreten. Dieses gilt nicht, wenn dem Kunden die Auftragsbestätigung bereits zugegangen ist. Bei Sonderanfertigungen ist ein Rücktritt vom Auftrag für den Auftraggeber nicht möglich, ebenso kann die Ware von uns nicht zurück genommen werden.
§ 3. Preise, Preisänderung
(1) Die Preise verstehen sich ohne gesetzliche Umsatzsteuer. Die Steuer wird in der Rechnung ausgewiesen.
(2) Die Preise schließen die Versandkosten nicht mit ein. Versandkosten werden in Rechnung gestellt.
(3) Verpackungen werden nicht zurückgenommen. Der Kunde sorgt für eine ordnungsgemäße Entsorgung.
(4) Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist der Kaufpreis mit Erhalt der Rechnung sofort ohne Abzug fällig. Es kann vereinbart werden, dass mit Rechnungsstellung zunächst eine Anzahlung erfolgt und der restliche Kaufpreis bei Lieferung gezahlt wird. Bei Neukunden wird soweit nicht anders vereinbart der Kaufpreis im Voraus in Rechnung gestellt.
(5) Der Kunde gerät mit Ablauf von 30 Tagen nach Eingang der Rechnung in Verzug. Ab diesem Zeitpunkt ist CONBAM berechtigt, gemäß BGB § 288 Verzugszinsen zu fordern.
(6) Der Kunde kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder von CONBAM anerkannt werden. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
§ 4. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung bleibt die Ware im Eigentum von CONBAM. Wird bei Lieferung die noch ausstehende Restzahlung verweigert, kann die gelieferte Ware wieder zurückgenommen werden. Mehrkosten, die durch eine zweite Lieferung entstehen, trägt der Kunde.
§ 5. Lieferung
(1) Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung ab Geilenkirchen. Die Versandkosten gehen zu Lasten des Kunden und werden in der Auftragsbestätigung beziffert. Der Kunde hat die Möglichkeit, die Ware in Geilenkirchen auf eigene Kosten und Gefahr abzuholen.
(2) Da die Ware zum Teil von weiteren Firmen hergestellt wird und CONBAM auf die Lieferzeiten nur beschränkt Einfluss hat, sind mündlich und schriftlich geäußerte Liefertermine oder -fristen unverbindlich. Wenn die Lieferung auch nach 4 Monaten nach Auftragsbestätigung nicht erfolgt ist, ist der Kunde zur angemessenen Nachfrist berechtigt. Erst nach Ablauf der Frist kann der Kunde vom Vertrag zurück treten. Regressansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
(3) Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, ist CONBAM berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz zu verlangen. Als Schaden kann CONBAM pauschal 10% des Kaufpreises ohne Abzug geltend machen. Dem Kunden bleibt unbenommen, einen geringeren Schaden nachzuweisen.
(4) Ist die Ware im Lager von CONBAM verfügbar und versandbereit, wird mit dem Kunden, falls er die Ware nicht selbst abholt, ein Liefertermin vereinbart. Sollte der Kunde zum Liefertermin an der vereinbarten Lieferadresse nicht anwesend sein, wird der Kunde per Benachrichtigungskarte über den Zustellversuch informiert. Wird eine weitere Lieferung vereinbart, hat der Kunde auch die Kosten der zweiten Lieferung in Höhe der ersten Lieferkosten zu tragen.
(5) Geliefert wird immer zur ersten abschließbaren Tür.
§ 6. Materialbeschaffenheit
(1) Da es sich bei Bambus um ein Naturprodukt handelt, sind Ungleichmäßigkeiten des Materials wie Farb- und Maßunterschiede, Naturflecken oder Naturstreifen sowie im Laufe der Zeit geringfügige Maßänderungen möglich. Aufgrund des hohen Stärkegehalts können Bambusrohre Schimmel aufweisen. Bambus kann im getrockneten Zustand Risse bekommen. Ebenso können gelieferte Bambusrohre leichte Spannungsrisse besitzen. Diese Zustände stellen keinen Mangel dar.
(2) Der Durchmesser wird am dickeren Ende gemessen. Abweichung am dickeren Ende von der Massangabe ca. +/- 5 %. Das dünnere Ende kann bis ca. 50% geringer sein als am dickeren Ende. Ebenso ist die Wandstärke von Rohr zu Rohr unterschiedlich. Längenangaben können um ca. +/- 2% variieren.
(3) Maserungen, Farbe, Größe und Stärke der Bambusrohre, die bei vorgeführten Exemplaren bzw. Bildern von CONBAM vorgelegt wurden, sind unverbindlich und stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar.
§ 7. Mängelgewährleistung des gewerbsmäßigen Kunde (Unternehmer)
(1) Die Ware wird frei von Fabrikations- und Materialmängel mit vereinbarten Eigenschaften geliefert; die Frist für die Geltendmachung der Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Lieferung der Produkte. Werden ggf. mitgeteilte Pflege- und Anwendungshinweise nicht befolgt und/oder Änderung an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfallen die Ansprüche wegen Mängeln an den Produkten, wenn der Kunde eine entsprechende substantiierte Behauptung, dass erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt.
(2) Der Kunde hat CONBAM Mängel an der Ware unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich mitzuteilen. Der Kunde ist verpflichtet, seiner Untersuchungs- und Rügeobliegenheit entsprechend § 377 HGB nachzukommen. Ein nicht einhalten der vorstehenden Kundenpflichten schließt die Gewährleistungsansprüche gegenüber CONBAM aus.
(3) Wird der Mangel rechtzeitig gerügt, wird er nach Wahl von CONBAM entweder beseitigt oder eine neue mangelfreie Ware geliefert.
(4) Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
(5) Eine Haftung für normale Abnutzung und Verwitterung ist ausgeschlossen.
(6) Ansprüche wegen Mängeln gegen CONBAM stehen nur dem unmittelbaren Kunden zu und sind nicht abtretbar.
§ 8. Mängelgewährleistung des privaten Kunden (Verbraucher)
(1) Hat die gelieferte Ware nicht die vereinbarte Beschaffenheit oder hat sie nicht die Eigenschaften, die der Kunde nach den öffentlichen Äußerungen von CONBAM erwarten kann, leistet CONBAM grundsätzlich Nacherfüllung durch Nachlieferung einer mangelfreien Sache.
(2) Mehrfache Nachlieferungen sind zulässig. Schlägt die zweite Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl den Kaufpreis angemessen herabsetzen oder vom Vertrag zurücktreten.
(3) Der Kunde hat ggf. mitgeteilte Pflege- und Anwendungshinweise von CONBAM zu beachten. Ist der Mangel an der Ware auf die fehlerhafte Behandlung des Materials durch den Kunden zurückzuführen, stehen ihm Gewährleistungsansprüche nicht zu.
(4) Die Verjährungsfrist für die vorstehenden Ansprüche beträgt zwei Jahre ab Lieferung der Ware.
§ 9. Haftungsbegrenzung
Die Haftung von CONBAM für Sach- oder Vermögensschäden, die nicht an der Kaufsache selbst entstanden sind, beschränkt sich auf vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungshilfen von CONBAM.
§ 10. Garantie
Für die gelieferte Ware besteht eine Garantie von sechs Monaten. Der Garantiefall tritt jedoch nur dann ein, wenn trotz sachgemäßer Anwendung und trotz sachgemäßer Behandlung entsprechend dem Kunden ggf. mitgeteilte Pflege- und Anwendungshinweise von CONBAM produktspezifische Eigenschaften nicht gegeben sind. Risse im Bambusmaterial unterliegen nicht der Garantie. Mit der Zeit auftretende Farbänderungen von Bambus sind unausweichlich und fallen ebenfalls nicht unter die Garantiererklärung.
§ 11. Gefahrenübergang, Annahme
Werden die gelieferten Waren nach dem Vertrag nicht von CONBAM selbst montiert, so geht die Gefahr mit dem Verlassen des Lagers (auch bei frachtfreier Lieferung) auf den Kunden über. Montiert CONBAM die Ware selbst, so geht die Gefahr mit erfolgtem Einbau, spätestens mit der Abnahme auf den Kunden über. Die Abnahme ist unverzüglich nach Montageende durchzuführen. Unterlässt der Kunde die Abnahme, so gilt sie 12 Werktage nach schriftlicher Mitteilung von der Fertigstellung bzw. 6 Tage nach Inbetriebnahme als erfolgt. Auf Verlangen sind auch Teilleistungen abzunehmen.
§ 12. Widerrufsbelehrung
(1) Eine Bestellung kann ohne Begründung ganz oder teilweise unter Nennung Ihrer Person durch schriftliche Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. Fax) widerrufen werden. Hierfür haben Sie eine Frist von 4 Wochen, gerechnet ab dem Tag des Eingangs der Ware bei Ihnen; zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung. Der Widerruf ist zu richten an die Firma CONBAM, An der Vogelstange 40, 52511 Geilenkirchen, Deutschland.
(2) Das Widerrufsrecht besteht nicht für Sonderanfertigungen. Ebenso sind Drucksachen vom Widerruf ausgeschlossen.
§ 13. Schlussbestimmungen
(1) Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen CONBAM und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmung des EU-Kaufrechts findet keine Anwendung.
(2) Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, ist Geilenkirchen ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
(3) Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
conceptw!se werbeagentur,
Dipl.-Ing. Paul Linssen, Designer AGD
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